Zugangsbestimmungen
FUNKTIONSWEISE DER LESESÄLE
Zugang zu den Lesesälen.
Einreichen
der Anfragen.
Einsicht in die Dokumente.
Forschungskosten.
Mikrofilme.
Fotokopien.
Fotoaltelier
Zugang zu den Lesesälen.
Vor Betreten der Säle müssen die Benutzer zuerst Bücher
und Taschen an der mit kleinen abschließbaren Schränken
ausgestatteten Garderobe ablegen.
Es können so viele Besucher die Lesesäle betreten wie
es Sitzplätze gibt. Es ist nicht erlaubt, die den Forschern
zur Verfügung stehenden Stühle zu verrücken.
Beim ersten Besuch der Lesesäle im Laufe eines Kalenderjahres
müssen die Besucher den dafür vorgesehenen Aufnahmeantrag
ausfüllen. Bei allen folgenden Besuchen müssen sie
sich beim Personal des Lesesaals vorstellen.
Im Lesesaal ist die Benutzung von Mobiltelefonen untersagt; es
ist ebenfalls verboten zu essen und zu trinken und Tiere mitzuführen.
In allen Räumen des Archivs herrscht absolutes Rauchverbot.
Im Lesesaal müssen sich die Benutzer sowohl beim Erstbesuch
als auch dann, wenn sie ihnen bereits zur Verfügung stehendes
Material konsultieren, stets an das für die Betreuung zuständige
Saalpersonal wenden, das ihnen daraufhin einen numerierten Platz
zuweist, wobei jeweils auf die entsprechenden Konsultationserfordernisse
(große Formate, Personal Computer usw.) Rücksicht
genommen wird. Der Benutzer ist verpflichtet, sich an den ihm
zugewiesenen Platz zu setzen.
Die Benutzer werden gebeten, sich nicht vor dem Standort des
beauftragten Personals aufzuhalten. Eine rote LED-Anzeige an
dem ihnen zugeschriebenen Platz informiert sie über die
Ankunft des angeforderten Materials und bittet sie, sich zu ihrem
Platz zu begeben.
Einreichen der Anfragen.
Das Ausfüllen der Anfrageformulare muss an dem dem Forscher
zugewiesenen Platz erfolgen. Die Benutzer können bis zu
3 Archiveinheiten pro Tag beantragen.
Die Anfragen von Material, das im Archiv aufbewahrt ist, werden
so schnell wie möglich erfüllt, sofern sie bis um 14.00
Uhr gestellt werden. Den nach dieser Uhrzeit vorgelegten Anfragen
wird bis um 9.00 Uhr des folgenden Tages nachgekommen.
Anfragen, die sich auf Material beziehen, die in anderen Depots
aufbewahrt sind, werden an den darauf folgenden Tagen gemäß
der von den Ämtern im Voraus festgelegten Programmierung
erfüllt.
Auch Angestellte der Stadt Turin sind verpflichtet, die Anfrageformulare
auszufüllen. 
Einsicht in die
Dokumente.
Die Dokumente dürfen nur an den zugewiesenen Plätzen
eingesehen werden.
Es ist verboten, den Zustand der konsultierten Dokumente und
der Einrichtungsgegenstände auf welche Art und mit welchem
Mittel auch immer zu verändern. Es ist darüberhinaus
verboten, Anmerkungen oder Hinweiszeichen auf den Dokumenten
anzubringen oder deren Ordnung zu verändern. Der Forscher
ist dazu verpflichtet, das Personal über eventuelle Lücken
oder Einordnungsfehler bei dem angefragten Material zu informieren.
Nach beendeter Einsicht in das Archivmaterial, zusammen mit dem
Anfrageformular, beim Saalpersonal abzugeben. Sofern sich die
Einsicht in eine Archiveinheit über mehrere Sitzungen hinzieht,
muss der Forscher das ihm ausgehändigte Material in die
dafür vorgesehenen Schränke ablegen und das entsprechende
Anfrageformular beifügen. Abgelegte Dokumente, die 15 Tage
nicht eingesehen wurden, werden automatisch wieder in das Archiv
zurückgebracht.
Die Sammlungen, die gerade geordnet und inventarisiert werden,
können nicht eingesehen werden.
Forschungskosten.
Forschungen, die "zu sichergestellten Forschungszwecken"
durchgeführt werden, sind kostenlos gemäß dem
Stadtratsbeschluss vom 10. Mai 1994, n.
mecc. 9403698/02 (ergänzt durch den Stadtratsbeschluss
G.M. vom 14. November 2000, n. mecc.
2000 09879/49). Die Forscher werden aus diesem Grunde dazu
verpflichtet, auf dem Aufnahmeantrag die Gründe der Forschungen
anzugeben und sie auf eigene Verantwortung selbst zu bescheinigen.
Damit die Regel der Unentgeltlichkeit der durchgeführten
Forschungen aus Dienstgründen beim Angestellten der Stadt
Turin angewandt werden kann, ist dieser verpflichtet, die Gründe
für die Forschungen auf dem entsprechenden Formular auf
eigene Verantwortung selbst zu bescheinigen 
Mikrofilme.
Die auf Mikrofilm aufgenommenen Dokumente müssen an den
dafür vorgesehenen Lesegeräten eingesehen werden. Sie
können nicht im Original eingesehen werden, es sei denn,
dass triftige Forschungsgründe vorliegen. Die Benutzung
des Lesegeräts zur Konsultation von Mikrofilmen ist abhängig
von der beim Saalpersonal einzureichenden Voranmeldung zur Benutzung
des Gerätes.
Fotokopien.
Die Fotokopien können sofort gemacht werden, sofern diese
erlaubt sind und nur eine begrenzte Anzahl von Kopien zu machen
ist und keine Einwände seitens des Saalpersonals gemacht
werden. Falls diese Bedingungen nicht vorliegen, kann der Benutzer
die Kopien am darauffolgenden Tag abholen. Handelt es sich um
eine beachtliche Anzahl von Fotokopien, können sie in mehreren,
vorher festgelegten Lieferungen ausgegeben werden.
Besonders hervorgehoben wird hier das Verbot der Anfertigung
einer fotostatischen Reproduktion von Pergamenten, gebundenen
Dokumenten oder solchen, die sich in einem prekären Erhaltungszustand
befinden, sowie von Zeichnungen, Grundrissen, Entwürfen
und allen Dokumenten aus der Zeit vor 1900.
Aus diesem Grund werden die Benutzer gebeten, nicht auf derartigen
Anfragen zu bestehen, da sie nicht bewilligt werden.
Heliokopien oder Fotokopien großen Formats, bei denen die
Originale zur Reproduktion zu einer Heliographiedruckerei außer
Haus gebracht werden müssen, können auf Vorbestellung
dientstags und donnerstags um 14.30 Uhr ausgeführt werden.
Die Ausleihe von fotostatischen Kopien von Bauplänen auf
gewöhnlichem großformatigem Papier zum Zweck der heliographischen
Reproduktion ist gegen Hinterlegung des Personalausweises möglich.

Fotoatelier.
TDas Fotoatelier steht dem Benutzer auf Vorbestellung montags-freitags
von 9.00-12.30 Uhr und von 13.30-16.00 Uhr zur Verfügung.
Um zu vermeiden, dass eine zu große Anzahl von Dokumenten
der Einsicht entzogen wird, können für jede Sitzung
nicht mehr als 20 Archiveinheiten fotografiert werden, unabhängig
davon, ob sie nun im Laufe der Nachforschung nach und nach beiseite
gelegt werden oder ob sie eigens angefragt wurden. In diesem
Fall merkt der Sachbearbeiter im Saal zur Ermöglichung der
Entnahme des Materials den Fototermin nach einer Zeitspanne vor,
die proportional zur Anzahl der angeforderten Dokumente ist,
die jedoch eine Woche nicht überschreitet, es sei denn,
dass das Fotoatelier nicht zur Verfügung steht.
Bei Dokumenten von besonderer Brüchigkeit oder Seltenheit
kann es zur Pflicht gemacht werden, einen Berufsfotografen heranzuziehen.
Die Tariftabelle und die detaillierten Vorschriften, die die
Benutzung des Fotoarchivs regeln, finden Sie auf der der Fotothek gewidmeten Web-Seite.
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